Öffentliche Hand
Digitale Lösungen für Kommunen, Hochschulen & Behörden
Maßgeschneiderte Software für den öffentlichen Sektor in Baden-Württemberg, mit Verständnis für Vergabe, Datenschutz und die besonderen Anforderungen öffentlicher Auftraggeber.
Öffentliche Auftraggeber stehen unter hohem Digitalisierungsdruck, brauchen aber Partner, die Vergabe, Datenschutz und Barrierefreiheit verstehen. TFLIT bringt Referenzen aus Hochschul- und Kommunalprojekten mit und entwickelt Lösungen, die zu den Abläufen der Verwaltung passen.
Direktauftrag bis 100.000 € möglich
Seit dem 1.1.2025 dürfen Kommunen in Baden-Württemberg Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 € netto formlos direkt vergeben (befristet bis 1.10.2027). Ein Softwareprojekt in diesem Rahmen lässt sich also ohne aufwändige Ausschreibung direkt beauftragen: schnell und unbürokratisch. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vergaberegelungen und interne Wertgrenzen.
Womit ich öffentliche Auftraggeber unterstütze
Individualsoftware & Portale
Fach- und Verwaltungsverfahren, Bürger- und Mitarbeiterportale, Fachanwendungen.
Web & Barrierefreiheit
Auftritte und Anwendungen nach BITV/WCAG, zugänglich für alle.
Datenschutz & Sicherheit
DSGVO-konforme Umsetzung, EU-Hosting auf Wunsch, AV-Verträge bei Datenzugriff.
Hochschul- & Forschungsprojekte
Erfahrung mit dem Umfeld von Hochschulen und deren Anforderungen.
Eignungsnachweise & Referenzen
Dokumentierte Referenzen für Vergabeverfahren und Eignungsprüfungen.
Förderhinweise
Hinweis auf passende Förderprogramme (z. B. Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank).
Häufige Fragen
Könnt ihr an Ausschreibungen teilnehmen?+
Ja, TFLIT nimmt an Ausschreibungen und Vergabeverfahren teil. Ich bin auf den relevanten Vergabeplattformen erreichbar und stelle die üblichen Eignungsnachweise bereit: Referenzen aus Hochschul- und Kommunalprojekten, Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise. Als Einzelunternehmen sind die Wege dabei kurz: Rückfragen im Verfahren beantworte ich direkt, ohne Umwege über Vertrieb oder Projektbüro. Für viele Vorhaben ist ein förmliches Verfahren allerdings gar nicht nötig: Kommunen in Baden-Württemberg können Aufträge bis 100.000 € netto derzeit direkt vergeben. Gerade kleinere Digitalisierungsprojekte lassen sich so deutlich schneller starten. Ob Direktauftrag oder Ausschreibung: Sinnvoll ist in jedem Fall ein frühes Gespräch über den Bedarf, damit die Leistungsbeschreibung realistisch und vergleichbar wird. Sprechen Sie mich gern an, bevor Sie das Verfahren aufsetzen.
Wie steht es um den Datenschutz?+
Datenschutz wird von Beginn an mitgedacht, nicht nachträglich ergänzt. Konkret bedeutet das: eine datensparsame Architektur, die nur erhebt, was der Zweck erfordert, Hosting in der EU auf Wunsch, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und eine nachvollziehbare Dokumentation der Verarbeitung. Sobald ich im Betrieb oder Support Zugriff auf personenbezogene Daten habe, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit den zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Für öffentliche Stellen kommen häufig eigene Anforderungen hinzu, etwa Abstimmungen mit behördlichen Datenschutzbeauftragten oder Vorgaben zur Datenhaltung. Solche Anforderungen kläre ich früh im Projekt, damit sie in Architektur und Verträgen sauber abgebildet sind, statt später zu Verzögerungen zu führen. Unterlagen für Ihre Datenschutzprüfung, etwa zur eingesetzten Infrastruktur und zu Unterauftragsverarbeitern, stelle ich auf Anfrage bereit. Binden Sie Ihre Datenschutzbeauftragten gern früh mit ein.
Gibt es Referenzen aus dem öffentlichen Bereich?+
Ja, es gibt Referenzen aus Hochschul- und Kommunalprojekten. Dazu gehört PraktiMatch, eine Plattform für die Hochschule Esslingen, die Studierende und Praktikumsstellen zusammenbringt, sowie ein Digitalisierungsprojekt für eine Kommune in Baden-Württemberg. Beide Projekte zeigen, worauf es im öffentlichen Umfeld ankommt: mehrere Beteiligte, klare formale Anforderungen, Datenschutz und Barrierefreiheit als feste Bestandteile statt nachträglicher Ergänzungen. Für Vergabeverfahren und Eignungsprüfungen stelle ich dokumentierte Referenzen mit Ansprechpartnern und Projektbeschreibung bereit; aus Rücksicht auf die Auftraggeber veröffentliche ich nicht alle Details frei im Netz. Wenn Sie eine Referenz zu einem bestimmten Projekttyp benötigen, etwa Portal, Fachanwendung oder Prozessdigitalisierung, fragen Sie gezielt danach. In einem kurzen Gespräch lässt sich zudem meist am besten zeigen, wie die bisherigen Projekte zu Ihrem Vorhaben passen.
Welche Pflichten zur Barrierefreiheit gelten für unsere Website oder Anwendung?+
Öffentliche Stellen sind über die BITV 2.0 zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet; seit dem 28. Juni 2025 nimmt zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch viele privatwirtschaftliche Websites, Shops und Apps in die Pflicht. Für Kommunen, Hochschulen und Behörden heißt das: Webauftritte und Fachanwendungen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, inklusive Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Möglichkeit. In der Umsetzung bedeutet das unter anderem semantisches HTML, Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste und Screenreader-Tauglichkeit. Ich setze Barrierefreiheit von Anfang an um, statt sie nachträglich aufzusetzen; das ist günstiger und führt zu besseren Ergebnissen für alle Nutzer. Einen schnellen ersten Eindruck vom Stand einer bestehenden Website liefert der kostenlose BFSG-Check unter /tools/bfsg-check. Prüfen Sie damit Ihren Auftritt und sprechen Sie mich an, wenn der Check Handlungsbedarf zeigt.
Digitalisierungsvorhaben in Ihrer Kommune?
Sprechen Sie mich an. Ich erläutere unverbindlich, wie sich Ihr Vorhaben umsetzen lässt.