Forschungszulage (steuerliche FuE-Förderung)
Träger: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und Finanzämter
- Für wen
- Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit echter Forschung und Entwicklung, unabhängig von Größe und Branche
- Förderung
- 25 Prozent der FuE-Aufwendungen, KMU auf Antrag 35 Prozent. Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. Euro pro Jahr (ab 2026), plus 20 Prozent Gemeinkostenpauschale für neue Vorhaben
- Förderquote
- 25 bis 35 Prozent, Anrechnung auf die Steuerschuld, Auszahlung bei Verlust
- Laufzeit
- Unbefristeter Rechtsanspruch, rückwirkend bis zu 4 Jahre beantragbar
Für Individualsoftware nur bei echter FuE relevant (neuartig, technisch ungewiss, systematisch), Routineentwicklung ist nicht förderfähig. Zweistufig: erst BSFZ-Bescheinigung, dann Finanzamt.